Nagellack enthält viele Gefährliche Inhaltsstoffe
Nagellack ist so beliebt, dass sich der Umsatz im vorigen Jahr im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent auf 31 Millionen verkaufte Fläschchen erhöht hat, Tendenz steigend. Am Beispiel des Nagellack lässt sich wieder einmal nachvollziehen, dass in der deutschen Gesetzgebung einiges im Argen liegt! So wird das in vielen Nagellacken eingesetzte Lösemittel Toluol zwar als fortpflanzungsgefährdend eingestuft (Kategorie III) und ist gesetzlich reglementiert: In Materialien wie Sprühfarbe oder Haushaltskleber etwa ist die Substanz aber laut Gefahrstoffverordnung in Mengen bis 0,1 Prozent erlaubt.
Schadstoffe im Nagellack erlaubt!
In Kosmetik für die Nägel darf es hingegen bis zu 250-mal mehr sein: 25 Prozent sind hier erlaubt. Begründet wird diese riesige Diskrepanz mit den großen Mengenunterschieden bei der Verwendung. Zudem sei man den Dämpfen des Lösemittels in Farben länger ausgesetzt, sagen zum Beispiel die Untersuchungsämter. Nachvollziehen können wir die Argumente nicht. Denn Klebstoff und Farbe kommen ganz sicher nicht so häufig wie Nagellack in Kontakt mit Haut und Schleimhäuten.
Inhaltsstoffe in Nagellack verboten
Regelungswirrwarr auch bei den beiden Phthalaten Diethylhexylphthalat (DEHP) und Dibutylphthalat (DBP). Sie sind europaweit als Inhaltsstoffe für Kosmetik verboten, weil sie – wie auch Toluol – als fortpflanzungsgefährdend gelten. Allerdings werden sie als noch riskanter eingestuft und gehören darum zur Kategorie II. Als sogenannte Hilfsstoffe sind sie in Kosmetik erlaubt, sofern sie aus dem Endprodukt entweder vollständig oder bis auf “technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich unbedenklichen Anteilen” entfernt werden, wie es in der Kosmetikverordnung heißt. Wie groß diese Restmengen sein dürfen, wird dort allerdings nicht vorgeschrieben.
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Quelle: Öko-Test April 2007
